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PLANUNGSSICHERHEIT FÜR VERANSTALTERINNEN

Zur Planungssicherheit aller Veranstalter und um den aktuellen Entwicklungen der Herpes- und COVID-19-Pandemie gerecht zu werden, hat sich der OEPS mit den damit verbunden Auswirkungen intensiv auseinandergesetzt und folgendes beschlossen:

Die Gremien des OEPS haben die Situation analysiert und kamen zur Übereinstimmung, gleichlautende faire Lösungen für alle Turnierveranstalter in Österreich für die Austragung von Turnieren in der verbliebenen Saison 2021 zu schaffen, egal ob sie von den Beschränkungen durch die Herpes- oder Corona-Pandemie betroffen waren oder nicht. Daher wird der § 8/4 der ÖTO bis zum Ende des Jahres 2021 ausgesetzt, um möglichst vielen Veranstaltern die Möglichkeit zu bieten, ihre situationsbedingt abgesagten Turniere nachtragen zu können.

Die Verantwortung für das Verschiebungsprocedere obliegt den Veranstaltern, die sich untereinander abstimmen sollen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ihren Wunschtermin. Neu beantragte Veranstaltungstermine für internationale und nationale Turniere der Kategorien A* und A werden bis Ende 2021 nur bei Einstimmigkeit des Sportdirektors, des Generalsekretärs, des Hauptreferenten für Turnierwesen und dem zuständigen OEPS-Spartenreferenten genehmigt. Nationale Turniere der Kategorien B*, B und C, sowie C-NEU fallen in die Zuständigkeit des jeweiligen Landesfachverbandes (LFV).

Bericht: www.oeps.at


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