Pferdepass
Die Ausstellung von Pferdepässen im Pferdesportverband erfolgt ausschließlich über das Generalsekretariat des OEPS durch die Abteilung Pferde.
Die Ausstellung von Pferdepässen im Pferdesportverband erfolgt ausschließlich über das Generalsekretariat des OEPS durch die Abteilung Pferde.
In der Richtlinie der EU wurde festgelegt:
(Entscheidung 2000/68/EG vom 22. 12. 1999 zur Änderung der Entscheidung 93/623/EWG)
Bei österreichischen Pferden (Haflinger, Noriker, Warmblut, Quarter Horse...mit Papier) ist der Antrag mit Orginalpapier an den Zuchtverband einzusenden.
Weitere Informationen zu Turnierpferderegistrierung, Wunschkopfnummern, Besitzerwechsel und Pferdpasspreisen finden Sie hier!